Unser Sortiment

Hier finden Sie unser Sortiment, sortiert nach Kategorien.

Der Mietpreis enthält die Endreinigung und wird angegeben pro Mieteinheit.
ME = Mieteinheit/Mietdauer 3 Tage oder Fr.-Mo.

Vertragsbedingungen / AGB

I. Allgemeines

1. Für unsere Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von dieser    Schriftformklausel.

3. Der Kunde stellt die erforderliche Energie- und Wasserversorgung bei Spülmaschinen sicher.

II. Angebote, Auftragsbestätigung, Rechte an Unterlagen, Stornierungen

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die hierzu gehörenden Unterlagen dienen nur zur vorläufigen Orientierung des Kunden.

2. Ein Vertag wie insbesondere auch ein verbindlicher Anlieferungsterminkomme erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. An sämtlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Verwertungsrechte vor.

4. Kurzfristige Absagen, d.h. Stornierungen bestätigter Aufträge kürzer als drei Tage (72 Std.) vor Abhol- bzw. Liefertermin werden mit 50% der vereinbarten Mietsumme berechnet.

III. Preise und Leistungen

1. Listenpreise: Als vereinbart gelten die Angaben in unserer jeweils aktuellen Preisliste. Die angegebenen Endpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Die reinen Mietpreise gelten ab Firmensitz und bei Selbstabholung.

2. Gesonderte Berechnungen von An- und Abfahrt, Endreinigung und Sonstigem: Anlieferung und Abholung werden gesondert berechnet. Die Transportleistung beinhaltet die Lieferung ebenerdig hinter die erste Tür. Für die in der Preisliste besonders gekennzeichneten Mietgegenstände wird die angegebene Endreinigungsgebühr erhoben. Die Endreinigungsgebühr wird bei verlängerter Mietdauer nur einmal berechnet. Wir behalten uns vor, bei extremer Verschmutzung (Sand, Ruß, usw.) zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

3. Mietdauer und Zeitpunkt von Anlieferung und Abholung: Spülmaschinen sind für jeweils mindestens eine Dauer von einem Tag anzumieten. Das Gerät wird nach Vereinbarung am Morgen des Miettages angeliefert. Entsprechend wird es am nächsten Tag am Morgen zur selben Zeit wieder abgeholt.

Für Geschirr, Besteck, Gläser und andere Mietartikel wird die Mietgebühr für jeweils drei Tage (oder von Freitag bis Montag, gleiche Uhrzeit) berechnet.

Die angemieteten Artikel werden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Werden die Mietgegenstände nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Wird der Mietgegenstand ohne vorherige Absprache vom Mieter länger als vereinbart behalten, behalten wir uns Ausfallansprüche vor und der erste Tag der Verlängerung wird mit 50% des Mietpreises berechnet. Ab dem zweiten Tag werden 100% des Mietpreises berechnet.

4. Einweisung: in dem Mietpreis der Spülmaschine(n) ist eine Einweisung in den ordnungsgemäßen Gebrauch des Gerätes enthalten, die unmittelbar nach der Anlieferung erfolgt. Der Kunde wird sein verantwortliches und geeignetes Bedienungspersonal pünktlich zur Einweisung zur Verfügung stellen. Verzögert sich die Einweisung um mindestens 30 Minuten ab vereinbartem Ankunftstermin wegen unpünktlicher Anwesenheit des einzuweisenden Personals oder Nichteinhaltung von Punkt I.3., so berechnen wir 25,00 € zzgl. MwSt. Regiearbeit pro angefangene 30 Minuten. Es bleibt dem Kunden vorbehalten den Nachweis eines erheblich geringeren oder keines Verzugsschadens zu erbringen.

IV. Zahlung

1. Fälligkeit: der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig. Zahlungsmöglichkeiten sind Barzahlung oder, nach Vereinbarung, Rechnungsstellung mit 14-tägigem Zahlungsziel. Bei Neukunden wird eine Depotgebühr erhoben, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle vergütet wird.

2. Verzug: unbeschadet sonstiger Rechte haben wir bei Überschreitung obigen Zahlungszieles das Recht, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

V. Haftung des Kunden

1. Bedienungspersonal und Abnahme: der Kunde stellt geeignetes Personal zu Einweisung und Bedienung der Geräte zur Verfügung. Dieses überprüft für den Kunden verantwortlich das Gerät wie auch die angemieteten Artikel anlässlich der Anlieferung, Einweisung und Vollständigkeit, Unversehrtheit und Funktionalität. Soweit unmittelbar nach Abschluss der Abnahme keine ausdrücklichen Einwendungen erfolgen, gilt das Gerät sowie sonstige Mietartikel als vollständig, unversehrt und voll funktionsfähig abgenommen.

2. Abholung: Geräte sowie sonstige Mietartikel sind zum Zeitpunkt der vereinbarten Abholung in vollständigem und voll funktionsfähigen Zustand, pünktlich zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Übergabe gegenüber dem oben angegebenen Abholungstermin wegen nicht ordnungs- und vertragsgemäßer Zurverfügungstellung durch den Kunden, insbesondere wenn die Mietsache nicht sach- und ordnungsgemäß in den Transportboxen und Gebinden für die Rückgabe zur Verfügung gestellt wird, in der sie dem Kunden auch übergeben wurde, so wird hierfür schon jetzt für unsere Wartezeit pro angefangener halben Stunde ein Betrag von jeweils 258,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. als pauschale Verzugsentschädigung berechnet. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, den Nachweis eines erheblich geringeren oder keines Verzugsschadens zu erbringen.

3. Verlust, Beschädigung, zufälliger Untergang oder Verschlechterung: der Kunde ergreift geeignete Maßnahmen und stellt geeignetes Personal zur Verfügung zur Absicherung aller angemieteten Gegenstände vor Beschädigung, Diebstahl wie auch sonstiger Beeinträchtigung. Der Kunde übernimmt die vollständige Haftung für zufälligen Untergang oder Verschlechterung des Gerätes sowie der Mitgegenstände für den Zeitraum ab Übergabe bis zur vollständigen Übernahme bei Abholung oder Rückgabe. Bei Beschädigung des Mietgerätes hat der Kunde die Reparaturkosten sowie pro Tag Reparaturdauer den aktuell täglichen Mietpreis bis zur Wiederbeschaffung zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines erheblich geringeren oder keines Schadens vorbehalten.

VI. Haftung und Gewährleistung des Vermieters

1. Anlieferungsverzug: im Falle eines aufgrund höherer Gewalt oder sonst von uns nicht zu vertretenden Anlieferungsverzugs wird der Anlieferzeitpunkt angemessen verschoben.

2. Gewährleistung: wir gewährleisten die mangelfreie Funktionalität der angemieteten Geräte, wie auch die Mangelfreiheit und Sauberkeit der vermieteten sonstigen Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe.

3. Sonstiges: im Übrigen ist eine Haftung, soweit in den vorliegenden Vereinbarungen nicht ausdrücklich geregelt, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, aufgrund positiver Vertragsverletzung wie auch aufgrund Verschuldens bei Vertragsabschluss oder nach Vertragsbeendigung, es sei denn, von unserer Seite wir zwingend wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

VII. Gültigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für einen solchen Fall verpflichten sich die Parteien schon jetzt die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort wird soweit gesetzlich zulässig, der Ort unseres Sitzes vereinbart. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird hiermit München als Gerichtsstand vereinbart.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung:

 

Kommt ein Vertrag im Wege des Fernabsatzes gemäß § 312 b BGB, d.h. unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel (insbesondere Brief, Katalog, Telefonanruf, Telekopie, E-Mail sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste) zustande und schließen Sie den vorliegenden Vertag weder für ein von Ihnen ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ab, steht Ihnen als Verbraucher (§ 13 BGB) das Recht zum Widerruf nach § 355 BGB zu.

 

Widerrufsrecht:

 

Sie können die mit der Unterschrift und Übersendung der Auftragsbestätigung an „das feuerrote Spülmobil“ abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Erklärung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten bzw. die Sache zu übersenden an uns als Auftragnehmer oder unseren Standort.

 

Widerrufsfolgen:

 

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlasen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Ihre Gefahr zurück zu senden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40, -- € nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache erfüllen.

 

Besonderer Hinweis:

 

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn „das feuerrote Spülmobil“ mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

 

München im September 2017