1. Listenpreise: Als vereinbart gelten die Angaben in unserer jeweils aktuellen Preisliste. Die angegebenen Endpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Die reinen Mietpreise gelten ab Firmensitz und bei Selbstabholung.
2. Gesonderte Berechnungen von An- und Abfahrt, Endreinigung und Sonstigem: Anlieferung und Abholung werden gesondert berechnet. Die Transportleistung beinhaltet die Lieferung ebenerdig hinter die erste Tür. Für die in der Preisliste besonders gekennzeichneten Mietgegenstände wird die angegebene Endreinigungsgebühr erhoben. Die Endreinigungsgebühr wird bei verlängerter Mietdauer nur einmal berechnet. Wir behalten uns vor, bei extremer Verschmutzung (Sand, Ruß, usw.) zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
3. Mietdauer und Zeitpunkt von Anlieferung und Abholung: Spülmaschinen sind für jeweils mindestens eine Dauer von einem Tag anzumieten. Das Gerät wird nach Vereinbarung am Morgen des Miettages angeliefert. Entsprechend wird es am nächsten Tag am Morgen zur selben Zeit wieder abgeholt.
Für Geschirr, Besteck, Gläser und andere Mietartikel wird die Mietgebühr für jeweils drei Tage (oder von Freitag bis Montag, gleiche Uhrzeit) berechnet.
Die angemieteten Artikel werden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Werden die Mietgegenstände nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Wird der Mietgegenstand ohne vorherige Absprache vom Mieter länger als vereinbart behalten, behalten wir uns Ausfallansprüche vor und der erste Tag der Verlängerung wird mit 50% des Mietpreises berechnet. Ab dem zweiten Tag werden 100% des Mietpreises berechnet.
4. Einweisung: in dem Mietpreis der Spülmaschine(n) ist eine Einweisung in den ordnungsgemäßen Gebrauch des Gerätes enthalten, die unmittelbar nach der Anlieferung erfolgt. Der Kunde wird sein verantwortliches und geeignetes Bedienungspersonal pünktlich zur Einweisung zur Verfügung stellen. Verzögert sich die Einweisung um mindestens 30 Minuten ab vereinbartem Ankunftstermin wegen unpünktlicher Anwesenheit des einzuweisenden Personals oder Nichteinhaltung von Punkt I.3., so berechnen wir 25,00 € zzgl. MwSt. Regiearbeit pro angefangene 30 Minuten. Es bleibt dem Kunden vorbehalten den Nachweis eines erheblich geringeren oder keines Verzugsschadens zu erbringen.